Verwaltungsgerichtshof 0117/77

0117/77Verwaltungsgerichtshof25.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0117/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000117.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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