Verwaltungsgerichtshof 0107/77

0107/77Verwaltungsgerichtshof22.02.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0107/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 8.160,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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