Verwaltungsgerichtshof 0035/77

0035/77Verwaltungsgerichtshof25.04.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0035/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1977000035.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.370, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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