Verwaltungsgerichtshof 0021/77

0021/77Verwaltungsgerichtshof17.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0021/77

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.03.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.