Verwaltungsgerichtshof 2898/76

2898/76Verwaltungsgerichtshof20.10.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2898/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1976002898.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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