Verwaltungsgerichtshof 2895/76

2895/76Verwaltungsgerichtshof09.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2895/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1976002895.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.094,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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