Verwaltungsgerichtshof 2775/76

2775/76Verwaltungsgerichtshof26.09.1977

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2775/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.1977

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.005,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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