Verwaltungsgerichtshof 2751/76

2751/76Verwaltungsgerichtshof14.11.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2751/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.11.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1976002751.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 3.210,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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