Verwaltungsgerichtshof 2670/76

2670/76Verwaltungsgerichtshof23.11.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2670/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976002670.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.592,-- und an die Zweitbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.728,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Mehrbegehren werden abgewiesen.

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