Verwaltungsgerichtshof 2601/76

2601/76Verwaltungsgerichtshof04.07.1977

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2601/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.07.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976002601.X00

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 29.185,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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