Verwaltungsgerichtshof 2429/76

2429/76Verwaltungsgerichtshof09.05.1977

Regest

Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Gehsteigherstellung BauRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2429/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.535,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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