Verwaltungsgerichtshof 2365/76

2365/76Verwaltungsgerichtshof14.03.1977

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung Schreibfehler Zwingende öffentliche Interessen Mängel im Spruch Schreibfehler Zurechnung von Bescheiden Intimation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2365/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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