Verwaltungsgerichtshof 2293/76

2293/76Verwaltungsgerichtshof16.05.1977

Regest

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2293/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.05.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 1.734,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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