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2286/76•Verwaltungsgerichtshof 2286/76
2286/76Verwaltungsgerichtshof30.11.1976
Unverhältnismäßiger Nachteil Verschiedene Rechtsgebiete Wegerecht und Straßenrecht
Dem Antrag des M und der KK in T, vertreten durch Dr. Hans Maxwald, Rechtsanwalt in Linz, Schmidtorstraße 4, der gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. August 1976, Zl. BauR-263/4-1976 Ha/He, betreffend Enteignung zugunsten eines Ortschaftsweges, erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, nicht stattgegeben.
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