Verwaltungsgerichtshof 2275/76

2275/76Verwaltungsgerichtshof18.05.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2275/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 3.127,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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