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2254/76•Verwaltungsgerichtshof 2254/76
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr.Knoll und die Hofräte Dr.Zach, Dr.Karlik, Dr.Seiler und Dr.Ladislav als Richter, im Beisein der Schriftführerin Magistratsrat Dr.Thumb, über die Beschwerde der GG in K, vertreten durch Dr.Walter Riedl, Rechtsanwalt in WienI, Wiesingerstraße3, gegen den Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 5.August1976, Zl.114.102/9/8/1976, betreffend Übergenuss, zu. Recht erkannt:
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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