Verwaltungsgerichtshof 2177/76

2177/76Verwaltungsgerichtshof22.02.1978

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2177/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S2.244,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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