Verwaltungsgerichtshof 2156/76

2156/76Verwaltungsgerichtshof10.03.1977

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2156/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.482,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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