Verwaltungsgerichtshof 2154/76

2154/76Verwaltungsgerichtshof20.12.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2154/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 240,-- (zusammen S 720,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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