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2136/76•Verwaltungsgerichtshof 2136/76
2136/76Verwaltungsgerichtshof20.10.1976
Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht
Dem Antrag des PE in W, vertreten durch Dr. Johannes Schriefl, Rechtsanwalt in Wien III, Esteplatz 7, der gegen den Bescheid des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. Juli 1976, Zl. 300.967/2-III-5/76, betreffend Festsetzung einer Sperrstunde (mitbeteiligte Partei: ES in W, vertreten durch Dr. Ludwig Draxler, Rechtsanwalt in Wien I, Reichsratsstraße 11), erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 30 Abs. 2 VwGG 1965, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 316/1976, nicht stattgegeben.
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