Verwaltungsgerichtshof 2103/76

2103/76Verwaltungsgerichtshof30.11.1977

Regest

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Gewerberecht

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2103/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976002103.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen:,

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