Verwaltungsgerichtshof 1890/76

1890/76Verwaltungsgerichtshof29.11.1976

Regest

Parteiengehör Sachverständigengutachten Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1890/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1976001890.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.482,60 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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