Verwaltungsgerichtshof 1887/76

1887/76Verwaltungsgerichtshof14.04.1977

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1887/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.04.1977

Spruch

Die Beschwerde der Republik Österreich (Bundeswasserbauverwaltung), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien I, Rosenbursenstraße 1, gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 8. Juni 1976, Zl. 410.203/01-I 4/76, betreffend Entfernungsauftrag nach § 47 WRG 1959 (mitbeteiligte Partei: MR in W), wird zurückgewiesen.

Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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