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1887/76•Verwaltungsgerichtshof 1887/76
1887/76Verwaltungsgerichtshof14.04.1977
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein
Die Beschwerde der Republik Österreich (Bundeswasserbauverwaltung), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien I, Rosenbursenstraße 1, gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 8. Juni 1976, Zl. 410.203/01-I 4/76, betreffend Entfernungsauftrag nach § 47 WRG 1959 (mitbeteiligte Partei: MR in W), wird zurückgewiesen.
Der Antrag der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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