Verwaltungsgerichtshof 1873/76

1873/76Verwaltungsgerichtshof13.09.1977

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1873/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.09.1977

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz hat den Erstbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.506, 20, dem Zweit- und Drittbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 8.286,40 und den Viertbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 4.782, --

binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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