Verwaltungsgerichtshof 1787/76

1787/76Verwaltungsgerichtshof19.06.1978

Regest

Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1787/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1976001787.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 900, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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