Verwaltungsgerichtshof 1778/76

1778/76Verwaltungsgerichtshof01.12.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1778/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.12.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.512,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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