Verwaltungsgerichtshof 1777/76

1777/76Verwaltungsgerichtshof08.09.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1777/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.09.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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