Verwaltungsgerichtshof 1759/76

1759/76Verwaltungsgerichtshof18.05.1978

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Inhalt der Berufungsentscheidung Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Aufgliederung des Pauschbetrages in mehrere Teilbeträge Nichtausschöpfung des Pauschbetrages Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1759/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1978
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1978:1976001759.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.299,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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