Verwaltungsgerichtshof 1671/76

1671/76Verwaltungsgerichtshof19.03.1979

Regest

Gewerberecht Nachbar übergangener Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1671/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.03.1979

Spruch

Gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 wird

a) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der k. k. Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 23. Juni 1914, Zl. 1049/1-L, und

b) die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 29. August 1927, Zl. 1169/3- B, zurückgewiesen.

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