Verwaltungsgerichtshof 1631/76

1631/76Verwaltungsgerichtshof07.03.1977

Regest

Beweise Fragerecht und Gegenüberstellung Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1631/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001631.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, insoweit der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 45 Abs. 1 KFG bestraft wurde.

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