Verwaltungsgerichtshof 1568/76

1568/76Verwaltungsgerichtshof28.02.1978

Regest

Planung Widmung BauRallg3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1568/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1978

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 900,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 3.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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