Verwaltungsgerichtshof 1566/76

1566/76Verwaltungsgerichtshof21.06.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1566/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001566.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 2.561,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.