Verwaltungsgerichtshof 1472/76

1472/76Verwaltungsgerichtshof22.11.1976

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1472/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1976

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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