Verwaltungsgerichtshof 1465/76

1465/76Verwaltungsgerichtshof17.06.1977

Regest

Befangenheit wegen Zeugeneigenschaft Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1465/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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