Verwaltungsgerichtshof 1454/76

1454/76Verwaltungsgerichtshof24.01.1977

Regest

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Anschlussleitung Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Hausleitung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1454/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird hinsichtlich eines Ersatzes einer "Warenumsatzsteuer" abgewiesen, hinsichtlich der Stempelgebühr als verspätet zurückgewiesen.

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