Verwaltungsgerichtshof 1436/76

1436/76Verwaltungsgerichtshof13.10.1977

Regest

Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1436/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001436.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 720, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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