Verwaltungsgerichtshof 1351/76

1351/76Verwaltungsgerichtshof09.09.1976

Regest

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1351/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.1976
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1976:1976001351.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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