Verwaltungsgerichtshof 1257/76

1257/76Verwaltungsgerichtshof01.06.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1257/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.06.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001257.X00

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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