Verwaltungsgerichtshof 1239/76

1239/76Verwaltungsgerichtshof01.10.1979

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1239/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.10.1979
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1979:1976001239.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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