Verwaltungsgerichtshof 1173/76

1173/76Verwaltungsgerichtshof23.02.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1173/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001173.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 1.560,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S. 3.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.