Verwaltungsgerichtshof 1134/76

1134/76Verwaltungsgerichtshof02.02.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1134/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976001134.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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