Verwaltungsgerichtshof 1047/76

1047/76Verwaltungsgerichtshof22.11.1976

Regest

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1047/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1976

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seinen Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.490,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.