Verwaltungsgerichtshof 1037/76

1037/76Verwaltungsgerichtshof24.11.1977

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Adäquanztheorie Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Zuwiderhandeln Handlung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 1037/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.108,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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