Verwaltungsgerichtshof 0973/76

0973/76Verwaltungsgerichtshof05.07.1977

Regest

Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Gebühren Kosten Amtssachverständiger der Behörde beigegeben

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0973/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.07.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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