Verwaltungsgerichtshof 0945/76

0945/76Verwaltungsgerichtshof30.11.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0945/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 2.370,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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