Verwaltungsgerichtshof 0752/76

0752/76Verwaltungsgerichtshof16.03.1977

Regest

Säumnisbeschwerde Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §36 Abs2 Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0752/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.1977

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 2.467,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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