Verwaltungsgerichtshof 0747/76

0747/76Verwaltungsgerichtshof01.02.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0747/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.02.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976000747.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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