Verwaltungsgerichtshof 0701/76

0701/76Verwaltungsgerichtshof01.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0701/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.1977

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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