Verwaltungsgerichtshof 0650/76

0650/76Verwaltungsgerichtshof30.03.1977

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0650/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1977
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1977:1976000650.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 720, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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