Verwaltungsgerichtshof 0610/76

0610/76Verwaltungsgerichtshof17.10.1978

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Ermessen Vorstellungsbehörde (B-VG Art119a Abs5) Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Verwaltungsgerichtsbarkeit (hinsichtlich der Säumnisbeschwerde siehe Verletzung der Entscheidungspflicht durch Gemeindebehörden und Vorstellungsbehörden) Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 0610/76

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.10.1978

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 3.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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